Es ist verboten,:
- Notausgänge sind zu benutzen, wennkein Brandvorliegt.
- Es ist untersagt, Eigentum des Hotels aus dem Gebäude mitzunehmen. Bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum des Hotels kann man für Reparatur- und/oder Wiederbeschaffungskosten haftbar gemacht werden.
- Der Konsum, die Verwendung, der Handel oder das Mitführen von Betäubungsmitteln (dies gilt auch für Sahnekapseln / Lachgas). Bei Drogenkonsum und Drogenhandel schaltet die Hotelleitung die Polizei ein und kann den Gast ohne Rückerstattung der Zahlung des Zimmers ausweisen.
- Anderen im oder um das Hotel herum Unannehmlichkeiten zu bereiten, unter anderem durch laute Musik, unhöfliches Verhalten oder Lärm jeglicher Art.
- Das Zimmer mit mehr Personen zu belegen, als bei der Reservierung angegeben wurden.
- Rauchen im Zimmer ist verboten. Sollten wir feststellen, dass dennoch im Zimmer geraucht wird, sind wir gezwungen, eine Reinigungsgebühr in Höhe von 150,00 € in Rechnung zu stellen. Sollte der Feueralarm aufgrund des Rauchens im Zimmer ausgelöst werden, werden wir Ihnen die Anfahrtskosten der Feuerwehr in Rechnung stellen.
- Bestimmte Dekorationselemente, die im Raum verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Konfetti. An unserer Rezeption können Sie sich erkundigen, welche Dekorationen erlaubt sind und welche nicht.
- Das Anzünden von Kerzen oder Räucherstäbchen in den Zimmern ist aufgrund des Brandmelders und der Brandgefahr untersagt. (Das Sicherheitssystem wird sofort ausgelöst.)
- Das Zimmer auf Ihren Namen zu vermieten, ohne dass Sie selbst darin wohnen.
Bei Beschädigung, Verlust oder Zerstörung von Eigentum des Hotels erfolgt die sofortige Entfernung, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und/oder die Anzeige bei der Polizei.
In allen Fällen, die in dieser Hausordnung nicht geregelt sind, entscheidet die Hotelleitung.